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2001-03-17
|
2KB
|
117 lines
Erhielten Sie Kostener-
stattungen (z.B. von Ihrem
Arbeitgeber) sind diese
in diesem Feld einzugeben.
In dieses Feld tragen Sie
die Kosten, die Ihnen bei
Reisen mit dem Bus ent-
standen sind ein.
ACHTUNG
GGf. müßen Sie diese Kosten
dem FA anhand von Belegen
nachweisen.
In dieses Feld tragen Sie
die Kosten, die Ihnen bei
Reisen mit der Bahn ent-
standen sind ein.
ACHTUNG
GGf. müßen Sie diese Kosten
dem FA anhand von Belegen
nachweisen.
In dieses Feld tragen Sie
die Kosten, die Ihnen bei
Reisen mit dem Flugzeug ent-
standen sind ein.
ACHTUNG
GGf. müßen Sie diese Kosten
dem FA anhand von Belegen
nachweisen.
Ermittelten Sie die Fahrt-
kosten pauschalüber die gefahrenen KM (DM 0,52 pro gefahrener KM), ist hier die Distanz in KM einzutragen.
ACHTUNG
Wenn Sie einen Betrag
im obigen Feld bei "direkter
Ermittlung" eingaben, wird die
Eingabe hier irrelevant.
Ermittelten Sie die Fahrt-
kosten mit dem KFZ nach tat-
sächlich entstandenen Kosten,
so tragen Sie in dieses Feld
die Summe ein.
ACHTUNG
GGf. müßen Sie diese Kosten
dem FA anhand von Belegen
nachweisen.
PAUSCHALENBERECHNUNG
Hier ist die Anzahl der Tage
einzutragen, an denen Sie
Dienstreisen über 24 Stunden unternahmen.
Sie erhalten pro Tag DM 46
steuerlich angerechnet.
PAUSCHALENBERECHNUNG
Hier ist die Anzahl der Tage
einzutragen, an denen Sie
Dienstreisen zwischen 14 und 24
Stunden unternahmen.
Sie erhalten pro Tag DM 20
steuerlich angerechnet.
PAUSCHALENBERECHNUNG
Hier ist die Anzahl der Tage
einzutragen, an denen Sie
Dienstreisen zwischen 10 und 14
Stunden unternahmen.
Sie erhalten pro Tag DM 10
steuerlich angerechnet.
Möchten Sie Verpflegungsmehr-
aufwand über tatsächlich ent-
standene Kosten geltend machen,
so tragen Sie in dieses Feld
die Kosten ein.
ACHTUNG
GGf. müßen Sie diese Kosten
dem FA anhand von Belegen
nachweisen.
In dieses Feld tragen Sie
die Kosten für Übernachtungen
ein, die Ihnen auf Dienst-
reisen entstanden.
ACHTUNG
GGf. müßen Sie diese Kosten
dem FA anhand von Belegen
nachweisen.
In diesem Feld tragen
Sie den Vornamen &
Namen desjenigen ein,
für den diese Beschei-
nigung erstellt werden
soll.